Beisetzungsformen

Neben der klassischen Erdbestattung gibt es heute zahlreiche Möglichkeiten sich beisetzen zu lassen. Ob Sie eine Erd- oder Feuerbestattung wünschen oder einer neuen oder besonderen Bestattungsform den Vorzug geben, sollte reiflich überlegt und abgewogen werden.

Wir informieren Sie hier im Folgenden, welche Formen der Beisetzung möglich sind und was es hierbei zu beachten gibt.

Bei der Erdbestattung wird die verstorbene Person in einem Grab in der Erde beigesetzt. Meist geschieht dies innerhalb von vierzehn Tagen nach Eintreten des Todes und durch die Beisetzung in einem Sarg.

Eine solche Bestattung ist in Deutschland streng geregelt. Unterschieden werden Wahl- oder Reihengräber, über deren Vor- und Nachteile wir Sie gerne informieren.

Je nach Bundesland ist die Erlaubnis zur Feuerbestattung individuell geregelt. Vor der Kremation darf kein Zweifel an der Todesursache bestehen, da die verstorbene Person im Nachhinein nicht noch einmal untersucht werden kann. Aus diesem Grunde erfolgt vor jeder Feuerbestattung eine sogenannte zweite Leichenschau, die durch einen Amtsarzt oder Rechtsmediziner durchgeführt wird.

Nach der Verbrennung gibt es verschiedene Möglichkeiten die Asche beizusetzen. Gründe für eine Feuerbestattung gibt es viele. So sind z.B. die Bestattungs- und Folgekosten vergleichsweise geringer, als bei der Erdbestattung. Aus diesen Gründen steigt die Zahl der Feuerbestattungen stetig an.

Die Baumbestattung ist eine Bestattungsart, die es seit 1993 gibt. Innerhalb kurzer Zeit erfuhr diese Bestattungsart großen Zuspruch, weil sie gerade naturverbundenen Menschen eine bislang nicht da gewesene Alternative bot. Die Idee basiert darauf, die Asche des Verstorbenen im Wurzelbereich eines Baumes in die Erde einzubringen. Das kann ein eigens dafür neu gepflanzter Baum sein, oder auch ein bereits bestehender.

Mittlerweile bieten verschiedene Grabstättenträger Baumbestattungen an, darunter auch viele Friedhöfe. Die Firmen Friedwald® und seit einiger Zeit auch Ruheforst® sind kommerziell organisiert und haben die größten Kapazitäten. Außerdem werden hier, anders als bei vielen kommunalen Trägern, alle Bürger aufgenommen. Allen Baumgrabstätten gemein ist, dass die Ruhestätte nicht von Angehörigen gepflegt werden muss, aber dennoch ein Ort existiert, an dem der Verstorbene besucht werden kann.

Die Aufbewahrung der Urne ist nach dem neuen Bestattungsgesetz von Rheinland-Pfalz auch im eigenen zu Hause möglich, aber nur, wenn eine Totenfürsorgeverfügung zu Lebzeiten selbst ausgefüllt und unterschrieben wurde. Wir beraten Sie hierzu gerne, wenn Sie dazu eine Frage haben sollten.

Wenn Sie auf Totenfürsorgeverfügung klicken, kommen Sie direkt zum Formular. 

Das Verstreuen der Asche im eigenen Garten ist in Rheinland-Pfalz nach dem neuen Bestattungsgesetz unter bestimmen Voraussetzungen möglich, wenn eine Totenfürsorgeverfügung zu Lebzeiten ausgefüllt und unterschrieben wurde. Wir beraten Sie hierzu gerne. Wir beraten Sie hierzu gerne, wenn Sie dazu eine Frage haben sollten.

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Eine eher seltene, aber anerkannte Form der Bestattung ist die Seebestattung, bei der die Asche des Verstorbenen auf See verstreut wird. Für die Seebestattung wird der Leichnam des Verstorbenen zuvor wie bei einer Feuerbestattung eingeäschert. Die Asche wird meist auf dem so genannten rauhen Grund verteilt, um so die Totenruhe zu gewährleisten. Es ist ein Gebiet, in dem nicht gefischt oder Wassersport betrieben werden darf.

Für die Angehörigen gibt es die Möglichkeiten die Koordinaten des Ortes zu erfahren, an dem die Asche über dem Meer ausgestreut wurde. Diese werden zusätzlich auch in das Schiffslogbuch eingetragen. Die Asche selbst sinkt im Meer ab und lagert sich am Meeresboden ab. Flora und Fauna werden unter Wasser durch die Asche übrigens nicht beeinflusst, da diese nach der Einäscherung keimfrei ist.

Nach dem neuen Bestattungsgesetz von Rheinland-Pfalz ist eine Flussbestattung an bestimmen Stellen in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar möglich. Eine der Voraussetzungen ist eine Totenfürsorgeverfügung, die zu Lebzeiten selbst ausgefüllt und unterschrieben wurde. Wir beraten Sie hierzu gerne, wenn Sie dazu eine Frage haben sollten.

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In Rheinland-Pfalz ist durch das neue Bestattungsgesetz  die Ascheteilung unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Allerdings ist es nur möglich, wenn eine Totenfürsorgeverfügung zu Lebzeiten selbst ausgefüllt und unterschrieben wurde. Wir beraten Sie hierzu gerne, wenn Sie dazu eine Frage haben sollten.

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Eine noch recht junge, aber beliebte Variante der Bestattung ist die Luftbestattung. Sie setzt die vorherige Verbrennung des Leichnams voraus. In einer Urne wird die Asche an einen Ort überführt, an dem die Asche zerstreut werden soll. Eine Möglichkeit ist die Asche von einem Heißluftballon aus zu verstreuen. Die Luftbestattung beinhaltet gegenüber einer üblichen Erdbestattung vielerlei Vorteile. Zum einen ist sie günstiger als eine konventionelle Bestattung, da Kosten wie Grabpflege wegfallen.

Darüberhinaus entfällt die Regelung der Ruhezeit des Grabes. Allerdings gibt es Angehörige, denen später eine Anlaufstelle zum Trauern fehlt. Für diesen Fall können zusätzlich die Koordinaten des Streuortes mit Hilfe eines Navigationsgerätes ermittelt werden. Zusätzlich wird dies in einem Dokument festgehalten und später den Angehörigen überreicht. Bei der Bestattung selbst können mehrere Angehörige der Zeremonie beiwohnen.

Bei der Almwiesenbestattung wird die Asche des Verstorbenen in der Schweiz auf einer Almwiese in die Erde eingebracht. Die Möglichkeit zur Aufstellung eines Grabsteines oder Kreuzes ist normalerweise nicht gegeben. Eine Feier mit Angehörigen ist möglich.

Inzwischen gibt es mehrere Anbieter, die solche oder ähnliche Bestattungsformen vornehmen. Dies ist möglich, weil es für Totenaschen in der Schweiz keinen Friedhofszwang gibt.

Bei der anonymen Bestattung wird der Verstorbene in einer gemeinschaftlichen Anlage ohne Kennzeichnung der individuellen Grabstelle beigesetzt. Meist handelt es sich um eine Urnenbeisetzung, die auf einer nicht näher gekennzeichneten Friedhofsstelle erfolgt, oder aber im Rahmen einer Urnengemeinschaftsanlage oder einem Urnenhain durchgeführt wird.

Trauerfeier Dekoration
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