Was tun aktuell

Hat ein Verstorbener zu Lebzeiten selbst keine Bestattungsvorsorge abgeschlossen und auch sonst keine Regelungen hinsichtlich der Bestattung hinterlassen, entscheiden meist die nächsten Angehörigen über die Einzelheiten der Bestattung. Denn laut Bestattungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz ist der Erbe verpflichtet, sich um die Bestattung des Verstorbenen zu sorgen. Da jedoch beim Eintritt des Todes der Erbe meist formal noch nicht feststeht, sind es die nächsten Angehörigen, die sich um die Bestattung kümmern.

Judith Mair Beratung
Beratungsgespräch mit Bestattermeisterin Judith Mair

Was tun aktuell

 

Trauerfall zu Hause:

Den Hausarzt kontaktieren, um den Tod festzustellen und um die Todesbescheinigung auszustellen.

Ist der Hausarzt außerhalb der Öffnungszeiten nicht erreichbar, den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 verständigen.

 

Trauerfall im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung:

Die Einrichtung kontaktiert den Arzt.

 

Folgende Dokumente werden im Trauerfall benötigt:

  • bei ledigen: Geburtsurkunde
  • bei verheirateten: Stammbuch oder Heiratsurkunde
  • bei verwitweten: Stammbuch oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde Ehepartner
  • bei geschiedenen: Stammbuch oder Heiratsurkunde, Scheidungsurteil

 

Bei Umsiedlern zusätzlich erforderliche Dokumente:

  • Registrierschein/Vertriebenenausweis
  • Einbürgerungsurkunde
  • Namenserklärung

Von allen Dokumenten wird das Original und die Übersetzung zur Vorlage beim Standesamt benötigt.

 

Des Weiteren unabhängig vom Familienstand:

  • Personalausweis der verstorbenen Person
  • Krankenversichertenkarte
  • Versorgungsamt (Schwerbehindertenausweis/Nummer des Bescheids)
  • Rentennummer und Institution/Träger
  • Zusatzrentennummer /Betriebsrentennummer und Träger/Betrieb
  • ggf. Grabstellenurkunde
  • Foto, falls es zum Trauerdruck/Portrait Trauerfeier gewünscht ist (kann auch per E-Mail übermittelt werden)
  • Lebens-, Sterbegeldversicherungspolicen, falls diese von uns informiert werden sollen
  • Kleidung (unabhängig von der Bestattungsart), Auf Wunsch kann auch ein Talar bei uns erworben werden.

 

 

 

Planung und Durchführung

Die Planung des letzten Abschieds umfasst viele Einzelpunkte. Gerade in Zeiten tiefer Trauer fällt Angehörigen die Organisation und Durchführung dieser Dinge oft besonders schwer.

Marhöfer & Ulrich unterstützt Sie beim Regeln der unmittelbar wichtigen Punkte:

  • Das Festlegen der Bestattungsart, ob Erd- oder Feuerbestattung
  • Regeln der Beisetzungsform, Festlegen der letzten Ruhestätte
  • Aussuchen von Sarg, eventuell Urne und der Sterbekleidung
  • Anzeigen, Trauerkarten und Trauerbriefe
  • Vorbereitung der Trauerfeierlichkeiten


Besonders wichtig ist das Erledigen der unvermeidlichen Formalitäten. Vieles können Sie selbst übernehmen und natürlich können wir vieles für Sie übernehmen, wenn Sie das wünschen. Handeln Sie trotz allen Schmerzes überlegt, denn so vermeiden Sie zusätzliche Kosten und können Zahlungen abfordern, die Ihnen zustehen

  • Meldung beim Standesamt und Beantragen von Sterbeurkunden
  • Informieren von Rentenversicherung, Krankenversicherung und weiteren privaten Versicherungen
  • Anträge auf Überbrückungsgeld bzw Rentenfortzahlung, Abstimmung mit Lebensversicherung, Sterbekassen und Berufsorganisationen

Auch nach der Beisetzung sind wichtige Punkte zu bedenken:

  • Beantragen eines Erbscheines bzw. Testamentseröffnung
  • Abstimmung mit dem Steinmetz für die Grabgestaltung
  • Abstimmung mit dem Gärtner für die Grabanlage, eventuell Dauergrabpflege
  • Schließlich Jahrgedächtnisse und Gedenken

Ihre Vorstellungen und Wünsche

Im Bestattungsinstitut Marhöfer & Ulrich finden Sie Menschen, die sich einfühlsam um Ihr Anliegen kümmern, um Ihre Vorstellungen und Wünsche im Trauerfall zu erfüllen.

Wir sind immer für Sie da – vor, während und nach einem Trauerfall: (0 63 71) 21 03