Bestattungsvorsorge…eine Sorge weniger

Es kommt immer öfter vor, dass Personen zu Lebzeiten ihre Bestattung durch einen Bestattungsvorsorgevertrag regeln. Wer einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließt, hat seine eigene Bestattung nach seinen eigenen Vorstellungen und Wünschen gestaltet und die finanzielle Absicherung der Bestattungskosten gesichert.

Im Bestattungsvorsorgevertrag werden alle Vorstellungen und Wünsche vertraglich festgehalten und man hat als Vorsorgender die Sicherheit, dass die eigene Beerdigung so gestaltet wird, wie man es sich selbst gewünscht hat. Eine Bestattungsvorsorge hat auch den Vorteil die eigene Beerdigung finanziell abzusichern und zu verhindern, dass die Hinterbliebenen die Kosten tragen müssen.

Oft macht auch die ein oder andere Person eine Bestattungsvorsorge um alles für sich selbst zu regeln, weil es niemanden mehr gibt, der sich später um die Bestattung kümmern könnte.

Sie haben die Möglichkeit den Betrag der voraussichtlichen Bestattungskosten über ein Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag auf ein Treuhandkonto der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG einzuzahlen. Entweder auf einmal oder in monatlichen Teilzahlungen ab 100 €. Somit sind dann die Bestattungskosten, zum jetzigen Zeitpunkt, auch abgesichert.

Aber was genau ist ein Bestattungsvorsorgetreuhandvertrag bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG? Ein Treuhandkonto ist ein Konto, dass von einem Treuhänder verwaltet wird und sicher angelegt ist. Der Betrag ist an einen festen Zweck gebunden und wird nur im Todesfall an den Bestatter ausgezahlt. Für die Auszahlung benötigt man eine Sterbeurkunde. Ein Vorteil ist unter anderem, dass das Konto geschützt ist, vor unberechtigtem Auflösungsverlangen (z.B. des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit), denn das Sozialamt kann bis auf die Schonbeträge, den Einsatz des gesamten Vermögens verlangen.

Es wird eine Vorsorgekarte ausgestellt, die wie eine Scheckkarte immer mitgeführt werden kann, damit ist immer sofort ersichtlich, dass eine Vorsorge besteht. Außerdem steht Ihnen eine kostenfreie juristische Erstberatung zur Verfügung. Die Treuhandeinlage wird zusätzlich durch die Ausfallbürgschaft eines Kreditinstitutes aus Deutschland abgesichert, über das Sie dann auch eine Bestätigung erhalten.

Eine Alternative zum Bestattungsvorsorgevertrag ist eine Sterbegeldversicherung. Hier kann man auch kleine Beträge monatlich einzahlen, allerdings sollte das Bezugsrecht unwiderruflich auf das Beerdigungsinstitut laufen, damit auch kein Sozialamt bei Pflegebedürftigkeit die Versicherung auflösen kann.

Sie sind an einer Bestattungsvorsorge interessiert und möchten mit uns einen Termin zu einem Vorsorgegespräch vereinbaren? Dann schreiben Sie uns doch eine eMail oder rufen uns an. Wir sprechen nach einer Terminvereinbarung über ihre Wünsche und Vorstellungen. Danach erstellen wir Ihnen ein Angebot, mit den Gesamtkosten, die voraussichtlich auf Sie zukommen, inklusive der Gebühren, die wir für Sie erfragen, unter anderem für Friedhof, Steinmetz, Krematorium, Standesamt, Zeitungsanzeigen, Blumen usw., die zum jetzigen Zeitpunkt gültig sind.

Im Anschluss erstellen wir den Bestattungsvorsorgevertrag mit Ihnen und halten alles, was wir besprochen haben noch einmal schriftlich fest.

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