Die neuen Bestattungsformen sind nach dem neuen Bestattungsgesetz von Rheinland-Pfalz nur mit einer Totenfürsorgeverfügung durchführbar, die zu Lebzeiten selbst ausgefüllt und unterschrieben wurde. Zur neuen Bestattungsformen gehören: Wichtig ist außerdem,… Neue Bestattungsformen nur mit Totenfürsorgeverfügung durchführbar weiterlesen
Neue Bestattungsformen nur mit Totenfürsorgeverfügung durchführbar